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   OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15 (https://dejure.org/2017,42897)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 (https://dejure.org/2017,42897)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 (https://dejure.org/2017,42897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 203
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 31/07

    Ergebniskontrolle; Kalkulation; Kalkulationsmangel; Kurabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Beruht die Kalkulation einer kommunalen Abgabe nicht auf sachgerechten Annahmen, ist der durch Satzung bestimmte Abgabesatz auch dann urwirksam, wenn sich das Ergebnis der Kalkulation bestätigen lässt (keine Ergebnisprüfung, Fortführung der Rechtsprechung, zuletzt 2 LB 31/07, Urteil vom 21. November 2007, LS, Rn 31 ff).

    Es würde Verwaltungstätigkeit ausüben und in das Ermessen des Satzungsgebers eingreifen (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2007 - 2 LB 31/07 - Rn. 33, juris).

    Wird ein Abgabesatz ohne Berücksichtigung der zu stellenden Anforderungen bestimmt, ist er ungültig unabhängig davon, ob sich durch eine später erstellte Berechnung nachweisen lässt, dass die in der Satzung bestimmten Abgabesätze - gleichsam zufällig - nicht aufwandsüberschreitend sind (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2007 - 2 LB 31/07 -, LS und Rn. 31 ff, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Eine Unterlage der Verwaltung, die der Satzungsgeber nicht kennt, genügt nicht (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 15. Mai 2017 - 2 KN 1/16 - Rn 78 ff, LS 3).

    Ausreichend ist es in diesem Zusammenhang auch, dass die wesentlichen Unterlagen in einem vorbereitenden Ausschuss, zum Beispiel dem Finanzausschuss, vorgelegen haben und dort als Entscheidungsgrundlage diskutiert wurden (vgl. ebenso zur Straßenreinigungsgebührensatzung: Senatsurteil vom 15. Mai 2017 - 2 KN 1/16 - Rn. 78 ff, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Dem Verhältnis von gesetzlicher Ermächtigung und darauf gestützter Normsetzung entspricht es, dass von einer Ermächtigung erst dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie vorliegt, und zwar mit dem Inhalt, zu dem sie im Zeitpunkt der Normsetzung ermächtigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - zum Erlass eines Gesetzes vor Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit; für Rechtsverordnungen vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - MDR 1979, 825; für kommunale Satzungen vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1979 - II A 2280/77 - DVBl 1980, 83 ; Hessischer VGH, Urteil vom 26. September 1996 - 5 UE 2338/94 - KStZ 1997, 154 ; Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - SchlHA 2000, 257 ).

    § 10 Abs. 6 KAG hätte nach seiner Änderung in die Eingangsformel aufgenommen werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris = Die Gemeinde, 2000, 231 mwN; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 4 B 8/07 -, Rn. 28, juris).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Da es auch allein der Entscheidung des Satzungsgebers obliegt, in welchem Umfang und welche Kosten durch die Tourismusabgabe zu decken sind (vgl. zum Gebührenrecht: BVerwG, Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - juris), hat das Gericht auch diese Entscheidung zu respektieren und darf einzelne Kostenpositionen der Kalkulation nicht ohne oder gar gegen den Willen des Satzungsgebers verändern.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Die Bildung von vier Vorteilsstufen ist vom Senat bislang als ausreichend angesehen worden, weil der Satzungsgeber bei der Bildung der Beitragstypen und der Beitragssätze nicht jeder Verschiedenheit in der wirtschaftlichen Auswirkung des Tourismus auf die einzelnen Berufsgruppen oder Betriebsarten Rechnung zu tragen braucht (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2008 - 2 LB 40/07 - Rn. 30, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Landesrecht wird die Tourismusabgabepflicht sowohl durch das Vorliegen eines unmittelbaren, als auch eines - nur - mittelbaren Vorteils ausgelöst (vgl. Senatsurteile vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95 - Rn. 17, 19, juris und vom 24. September 2008 - 2 LB 16/08, LS 1, Rn. 10, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 220/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Landesrecht wird die Tourismusabgabepflicht sowohl durch das Vorliegen eines unmittelbaren, als auch eines - nur - mittelbaren Vorteils ausgelöst (vgl. Senatsurteile vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95 - Rn. 17, 19, juris und vom 24. September 2008 - 2 LB 16/08, LS 1, Rn. 10, juris).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Die hinlängliche Publizität von allgemeinverbindlichen, mit Außenwirkung ausgestatteten Rechtsregeln ist ein für alle Normsetzungsakte geltendes rechtsstaatliches (Wirksamkeits-)Erfordernis (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
    Dem Verhältnis von gesetzlicher Ermächtigung und darauf gestützter Normsetzung entspricht es, dass von einer Ermächtigung erst dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie vorliegt, und zwar mit dem Inhalt, zu dem sie im Zeitpunkt der Normsetzung ermächtigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - zum Erlass eines Gesetzes vor Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit; für Rechtsverordnungen vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - MDR 1979, 825; für kommunale Satzungen vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1979 - II A 2280/77 - DVBl 1980, 83 ; Hessischer VGH, Urteil vom 26. September 1996 - 5 UE 2338/94 - KStZ 1997, 154 ; Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - SchlHA 2000, 257 ).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00

    Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe;

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77

    Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw.

  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94

    Fehlende Ermächtigungsgrundlage für eine Satzung nach der in Hessen für die

  • VG Schleswig, 09.05.2007 - 4 B 8/07

    Erhebung eines Anschlussbeitrages für die Neuerrichtung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1979 - II A 2280/77
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Es ergibt sich aus ihnen aber auch nicht, dass die Gemeindevertretung für den Fall der Bewertung von Mobilheimen als Gebäude auf fremdem Grund und Boden durch das Finanzamt Eigentümer von Mobilheimen zur Zweitwohnungssteuer heranziehen wollte - das Schreiben vom 10. Juli 1995 sah hierfür die Einholung eines Gutachtens als notwendig an - (vgl. zur Notwendigkeit entsprechender Erwägungen bei einer Fremdenverkehrsabgabesatzung: Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 68; und bei einer Straßenreinigungsgebührensatzung: Senatsurteil vom 15. Mai 2017 - 2 KN 1/16 - Rn. 78 ff., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017  - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

    Ob eine binnendifferenzierende Zitierung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG für eine Norm - sprich einen Paragraphen oder Artikel - geboten ist, bestimmt sich danach, ob die Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben berechtigt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16

    Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots;

    Die Senatsrechtsprechung zu § 10 KAG im Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - sei nicht übertragbar.

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

    Ob eine binnendifferenzierende Zitierung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG für eine Norm - sprich einen Paragraphen oder Artikel - geboten ist, bestimmt sich danach, ob die Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben berechtigt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Vielmehr sind dann neben der allgemeinen Ermächtigung zusätzlich die weiteren besonderen Ermächtigungsvorschriften anzuführen, und zwar so konkret, dass erkennbar ist, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes - bei der Regelung mehrerer Abgabentatbestände in einer Norm auch unter Bezeichnung von Absatz, Satz und Ziffer innerhalb einer Vorschrift - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass enthält (vgl. OVG Schleswig, Senatsurteile vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 23 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33; Friedersen/Stadelmann in Förster/Friedersen/Rohde, Kommentar zum LVwG Schleswig-Holstein, Stand 2/2020, § 66, Erl. 2 zu Nr. 2).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Vielmehr sind dann neben der allgemeinen Ermächtigung zusätzlich die weiteren besonderen Ermächtigungsvorschriften anzuführen, und zwar so konkret, dass erkennbar ist, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes - bei der Regelung mehrerer Abgabentatbestände in einer Norm auch unter Bezeichnung von Absatz, Satz und Ziffer innerhalb einer Vorschrift - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass enthält (vgl. OVG Schleswig, Senatsurteile vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 23 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33; Friedersen/Stadelmann in Förster/Friedersen/Rohde, Kommentar zum LVwG Schleswig-Holstein, Stand 2/2020, § 66, Erl. 2 zu Nr. 2).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).
  • VG Schleswig, 05.12.2023 - 4 A 59/21

    Tourismusabgabe - Zahnärzte

    Zwar ist die Bildung von fünf Vorteilsstufen grundsätzlich ausreichend, weil der Satzungsgeber bei der Bildung der Beitragstypen und der Beitragssätze nicht jeder Verschiedenheit in der wirtschaftlichen Auswirkung des Tourismus auf die einzelnen Berufsgruppen oder Betriebsarten Rechnung zu tragen braucht (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - juris Rn. 72, wonach bereits die Bildung von lediglich vier Vorteilsstufen als ausreichend angesehen wird).

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist es deshalb nicht zu beanstanden, etwa eine Frauenärztin - ebenso wie Zahnärzte und Fachärzte - mit einem tourismusbedingten Umsatz von 4, 8 % in die Vorteilsstufe 1 mit einem Vorteilssatz von 25 % einzuordnen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - juris Rn. 72 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Beschluss vom 15. November 2004 - 2 MB 147/04 - n.v.).

    Die infolge der Unwirksamkeit der Tourismusabgabesatzung vom 10. Dezember 2020 wiederauflebende Vorgängersatzung vom 16. Dezember 2019 scheidet als Rechtsgrundlage für die angegriffenen Bescheide aus, weil diese Satzung an denselben Mängeln leidet und zudem im Hinblick auf die nicht absatzgenaue Zitierung des § 10 KAG im Einleitungssatz gegen das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG verstößt (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - juris Rn. 59).

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17

    Unwirksamkeit einer Spielgerätesteuersatzung wegen Verstoßes gegen das

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).".

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. zu § 10 KAG: OVG Schleswig, Urteil vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    Die Verletzung des Zitiergebots führt vorliegend zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung (vgl. OVG Schleswig, a. a. O., Rn. 33, 60; Urteil vom 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 38; Urteil vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57).

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    33, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Abwassersatzung verstößt insbesondere nicht gegen das Zitiergebot gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und der in der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit hierzu aufgezeigten Anforderungen daran (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 115/16 - Urteil vom 8. Dezember 2020 - 4 A 347/18 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 347/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren;

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2023 - 1 KN 19/18

    Erhaltung oder Einrichtung zentraler Versorgungsbereiche

  • VG Schleswig, 10.06.2020 - 6 B 4/20

    Kurabgabe - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 348/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren;

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 122/18

    Wirksamkeit einer Wettbürosteuersatzung; Verstoß gegen das Zitiergebot

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 295/18

    Vorauszahlung von Hafenbenutzungsgebühren - Unwirksamkeit der Gebührensatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17

    Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

  • VG Schleswig, 23.10.2018 - 4 B 245/17

    Auswirkungen des Verstoßes der Abwasserbeseitigungssatzung gegen das Zitiergebot

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 3/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Kinderbetreuungssatzung; Ausgangspunkt für eine

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 6/17

    Pauschalierung des Sachaufwandes in einer Kinderbetreuungssatzung; Betrag zur

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19

    Klage gegen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2017

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